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	<title>Rechtsstaat Archives - Ehmers-Blog</title>
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	<title>Rechtsstaat Archives - Ehmers-Blog</title>
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		<title>Der Zweck heiligt nicht die Mittel</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Jörg Ehmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Apr 2025 07:53:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unsere Demokratie und freiheitliche Verfassung sind fragiler, als wir dies lange geglaubt haben. Populisten und Radikale sind auf dem Vormarsch, Regierungen greifen weltweit die Gewaltenteilung an, und Schlimmeres wird Realität. Gerade jetzt müssen diejenigen, die Demokratie, Rechtsstaat und Freiheit verteidigen wollen, sie auch respektieren. „Der Zweck heiligt die Mittel“ ist...</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Unsere Demokratie und freiheitliche Verfassung sind fragiler, als wir dies lange geglaubt haben. Populisten und Radikale sind auf dem Vormarsch, Regierungen greifen weltweit die Gewaltenteilung an, und Schlimmeres wird Realität. Gerade jetzt müssen diejenigen, die Demokratie, Rechtsstaat und Freiheit verteidigen wollen, sie auch respektieren. „Der Zweck heiligt die Mittel“ ist weniger denn je eine Begründung für Taschenspielertricks &#8211; Der Zweck heiligt nicht die Mittel.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Umso erschreckender ist, was wir gerade erleben: Über Nacht wurde entgegen der Wahlkampfaussagen eine Verfassungsänderung durchgepeitscht. Wegen der Sorge, dies sonst nicht umsetzen zu können, wurde ein großes und lange in die Zukunft wirkendes Ausgabenpaket wenige Tage bevor das neue Parlament zusammenkam beschlossen. Das war respektlos und falsch.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nur am Rande: Nach dem Grundgesetz tritt der neu gewählte Bundestag spätestens (!) dreißig Tage nach der Wahl zusammen – vorher wäre auch möglich gewesen, wenn man es gewollt hätte. Das mag verfassungsrechtlich zulässig sein, politisch schädigt es die Demokratie und das Vertrauen schwer – und verschafft Populisten und Verfassungsfeinden weiteren Auftrieb.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und auch inhaltlich hat man es sich zu einfach gemacht: Die Beteiligten haben sich wechselseitig alle Wünsche und Vorlieben finanziert. Gegenfinanzierung durch Einsparungen? Fehlanzeige! Vielmehr zielt die Gestaltung darauf ab, den Haushalt für eine weitere Ausgaben zu entlasten. Das Gegenteil wäre erforderlich:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es bedarf einer Strukturreform und tiefer Einschnitte in die Staatsausgaben, einschließlich der Kürzungen von Sozialleistungen und Subventionen. Dies ist unumgänglich, wenn die Finanzen nicht komplett aus dem Ruder laufen sollen. Gerade weil wir unstreitig in Verteidigung und Infrastruktur investieren müssen – aber eben auch in Bildung und Innovation.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Ausgabenexplosion gefährdet als Signal die Finanzstabilität Europas und heizt potentiell Inflation und Zinsen an. Schon jetzt hat der hierdurch ausgelöste Zinsanstieg für Deutsche Staatsanleihen negative Folgen für andere Europäische Staaten, deren höhere Schuldenlast aufgrund auch dort steigender Zinsen noch problematischer wird. Hat dieses Paket einen negativen Effekt auf das allgemeine Zinsniveau, was durchaus nicht unwahrscheinlich ist, so dämpft dies zudem die privatwirtschaftliche Investitionsbereitschaft und -fähigkeit &#8211; das Gegenteil von dem, was erforderlich wäre.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Ergebnis der beschlossenen Maßnahmen ist eine gefüllte Kasse, die der Regierung den Druck nimmt, dringend erforderliche Effizienzsteigerungen schnell und entschlossen zu realisieren und Konflikte auszutragen. Gut für einfaches Regieren, aber schlecht für das Land.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Fokus sollte auf anderem liegen: Unsere Wirtschaft muss entfesselt werden. Beim nächsten Bürokratieentlastungsgesetz darf es nicht wieder die größte Errungenschaft sein, Aufbewahrungsfristen für Belege von zehn auf acht Jahre zu verkürzen – es bedarf viel mehr. Die ersten Zwischenergebnisse der Koalitionsverhandlungen und das Ringen um konkrete Maßnahmen machen hier nur begrenzt Mut.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Infrastrukturinvestitionen müssen so gelenkt werden, dass Standortnachteile beseitigt und Innovationen gefördert werden. Und wir müssen endlich eine zeitgemäße digitale Infrastruktur und Verwaltung realisieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ebenfalls wichtig: Ein einfacheres Steuerrecht. Der Bund der Steuerzahler hat 70 Vorschläge gemacht, eine Expertenkommission auf über 200 Seiten Empfehlungen gegeben. Jetzt muss geliefert werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Neben der Komplexität des Steuersystems verursachen die Bürokratie, die ineffiziente analoge Verwaltung und der aufgeblähte Staatshaushalt in Deutschland für Unternehmen, aber auch für Arbeitseinkünfte, eine der höchsten Steuerbelastungen weltweit. Wenn in den Koalitionsverhandlungen über weitere Steuererhöhungen diskutiert wird, dann erweckt das nicht den Eindruck, dass die erforderlichen Strukturveränderungen mutig und tatkräftig angegangen werden. Auch sonst zeichnet sich leider wenig Zurückhaltung des Staates ab, wie auch der Umgang mit dem Thema <a href="https://www.ehmers-blog.de/2022/mindestlohn-12-euro-ein-genauerer-blick-lohnt/">Mindestlohn</a> zeigt: Mindestlohnkommission und Tarifautonomie werden nicht wirklich respektiert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und statt einer Migrationsdiskussion, die eindimensional auf Abschiebung gerichtet ist, müssen vor allem auch schnell wirksame Maßnahmen zur Förderung der Zuwanderung von Arbeitskräften aller Qualifikationsstufen getroffen werden. Andernfalls kann aus demografischen Gründen nicht einmal die derzeitige Wirtschaftsleistung aufrechterhalten werden, geschweige denn Wachstum erreicht werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es bleibt also viel zu tun. Noch können die richtigen Maßnahmen beschlossen werden, damit Deutschland ein Motor Europas bleibt und gleichzeitig als stabile rechtsstaatliche Demokratie einen wichtigen Beitrag zu Freiheit, Wohlstand und Anstand über die Landesgrenzen hinaus leistet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">_____________________________________________________________________</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dieser Beitrag beruht auf einem kürzlich in den <a href="https://www.nn.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Nürnberger Nachrichten </a>und ihren regionalen Teilausgaben veröffentlichten Gastbeitrag, den ich für mein Blog angesichts der zwischenzeitlich durchgesickerten ersten Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen ergänzt und etwas aktualisiert habe . Ich danke dem Verlag für die Zustimmung zur Veröffentlichung.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Cannabisgesetz und Rechtsstaatsverständnis</title>
		<link>https://www.ehmers-blog.de/2024/cannabisgesetz-und-rechtsstaatsverstaendnis/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Jörg Ehmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Apr 2024 17:15:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Cannabis-Gesetz]]></category>
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		<category><![CDATA[Cannabisgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebungsverfahren]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Diskussion um das Cannabisgesetz wird leidenschaftlich geführt. Von außen betrachtet ist es erstaunlich, welche Emotionen dieses Thema weckt. Und bemerkenswert ist auch, wie sehr sich die Diskussion oft mehr an persönlicher Überzeugung und Weltanschauung orientiert, als an Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnissen. Aber um all das soll es hier ebenso...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ehmers-blog.de/2024/cannabisgesetz-und-rechtsstaatsverstaendnis/">Cannabisgesetz und Rechtsstaatsverständnis</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ehmers-blog.de">Ehmers-Blog</a>.</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Die Diskussion um das Cannabisgesetz wird leidenschaftlich geführt. Von außen betrachtet ist es erstaunlich, welche Emotionen dieses Thema weckt. Und bemerkenswert ist auch, wie sehr sich die Diskussion oft mehr an persönlicher Überzeugung und Weltanschauung orientiert, als an Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnissen. Aber um all das soll es hier ebenso wenig gehen, wie um meine persönliche Meinung zu der Frage, ob die neue Gesetzeslage richtig oder falsch ist, zu weit geht oder zu kurz gesprungen ist. Mich beschäftigt eine andere Facette dieses Themenkomplexes, zu der ich mit diesem Blogbeitrag einen Denkanstoß geben möchte:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach einem langen Gesetzgebungsverfahren wurde letztlich ein Gesetz beschlossen, das von beträchtlichen Kompromissen aller Beteiligten geprägt ist. Dies ist in einem Gesetzgebungsprozess, in den Bundestag und Bundesrat eingebunden sind, nicht außergewöhnlich. Gerade bei gesellschaftlich umstrittenen Themen soll nach dem Willen unseres Grundgesetzes das Gesetzgebungsverfahren unter breiter Beteiligung der Verfassungsorgane eine befriedende und einende Wirkung haben. Das gilt nicht nur für die Bevölkerung, sondern vor allem auch für alle Träger hoheitlicher Gewalt:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn die verfassungsgemäß dazu berufenen Organe eine derartige Streitfrage kraft ihrer Kompetenz geregelt haben, dann gebietet es der Respekt vor der rechtsstaatlichen Ordnung, dass alle Träger hoheitlicher Gewalt dieses Gesetz beachten und den getroffenen Kompromiss akzeptieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Man mag meinen, dass dies selbstverständlich ist. Leider zeigt die Praxis, dass das in Sachen Cannabisgesetz nicht der Fall ist:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Presseberichten kann man entnehmen, dass erste Kommunen die Ausnahmevorschriften des mühsam gewonnen Kompromisses nutzen, um faktisch den Sinn des Gesetzes zu untergraben und ihre Sicht der Dinge an die Stelle der gesetzlich festgelegten Regelung zu setzen. Etwas konkreter:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Cannabisgesetz sieht unter anderem vor, dass Cannabis auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite nicht konsumiert werden darf (§ 5 Abs. 2 Nr. 2. <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/VO.html?nn=55638" target="_blank" rel="noreferrer noopener">CanG</a>) und dass Cannabis-Anbauvereine nicht in der Nähe von Kinderspielplätzen betrieben werden dürfen (§12 Abs. 1 Nr. 6 <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/VO.html?nn=55638" target="_blank" rel="noreferrer noopener">CanG</a>). Genau diese Einschränkung nutzen Gemeinden nun, um durch den offensichtlich nur diesen Zweck verfolgenden Bau eines kleinen Spielplatzes zusätzliche Verbotszonen zu schaffen. Das Ziel: damit faktisch das Gemeindegebiet möglichst großflächig in eine Verbotszone zu verwandeln und die Errichtung von Cannabis-Anbauvereinen zu unterbinden. Was auf den ersten Blick für die Kritiker des Gesetzes als clever erscheinen mag, ist auf den zweiten Blick höchst bedenklich:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zunächst einmal ist es mehr als befremdlich, dass die Abneigung gegenüber Cannabiskonsum etwas bewirkt, was sich vorher viele Eltern vergeblich gewünscht haben: mehr Spielplätze. Plötzlich geht, was vorher nicht ging. Oder es werden Spielplätze an unsinnigen Stellen als reines Mittel zum Zweck installiert. Die Vertreter der Kommune machen sich <a href="https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/cannabis-club-aschheim-bayern-100.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">erkennbar </a>nicht einmal die Mühe, dies zu bestreiten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es ist offenkundig, dass diese Form des nur scheinbar cleveren Widerstandes gegen das Cannabisgesetz nicht nur der individuellen Kreativität entspringt. In dieses Bild passt es, wenn der Ministerpräsident von Bayern über X verlauten lässt „Wir lehnen die Legalisierung von Cannabis ab und werden in Bayern maximal restriktiv gegen die Droge vorgehen“, oder noch klarer: „Bayern wird sich an allem beteiligen, was das Gesetz stoppen oder verzögern könnte.“ Deutlicher kann der Regierungs-Chef eines Bundeslandes nicht machen, dass er eine rechtsstaatlich von den zuständigen Organen (unter Beteiligung der „Länderkammer“ Bundesrat) getroffene Entscheidung missachten und bekämpfen wird – mit allen Mitteln.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unabhängig davon, wie man zu den neuen gesetzlichen Bestimmungen steht, die hier zutage tretende Missachtung der Kompetenzzuweisungen des Grundgesetzes, unserer Staatsverfassung und des Rechtsstaates durch Kommunen und staatstragende Exekutivorgane der Länder ist besorgniserregend:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Grundgesetz gewährt den Kommunen in Artikel 28 des Grundgesetzes das Recht zur Selbstverwaltung – aber nicht das Recht, außerhalb ihrer Kompetenz geschaffene und für sie verbindliche Regeln zu torpedieren. Die Beteiligung der Länder an der Gesetzgebung stellt das Grundgesetz durch detaillierte Vorgaben zu Beteiligungsrechten sicher. Der Bundesrat ist hier das entscheidende Beteiligungsgremium der Länder bei der Bundesgesetzgebung. Niemand bestreitet, dass die Beteiligungsrechte des Bundesrates gewahrt wurden. Und damit ist die Sache entschieden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Träger hoheitlicher Gewalt, der das nicht akzeptiert, ist nicht nur ein „schlechter Verlierer“, er zeigt, dass er die Staatsverfassung und das fein ausgewogene Verhältnis der unterschiedlichen Staatseben hinter seine Ansicht und hinter seine Interessen stellt. Auch wenn dies mit unterstellt bestem Willen erfolgt, es bleibt in der Sache falsch und ein Angriff auf die Verfassung. Demokratie und Rechtsstaat sind eben nicht nur dann zu akzeptieren, wenn man die Entscheidung für richtig hält.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Weg derartige Entschlüsse zu verändern, ist, ausgestattet mit einer entsprechenden Mehrheit und demokratischen Legitimierung eine abweichende Gesetzeslage herbeizuführen. Taschenspielertricks und populistisches Getöse sind hier fehl am Platz. Sie sind ein weiterer Baustein zur Spaltung der Gesellschaft und Schwächung unseres Staates. Das sollte sich für alle aufrechten Demokratinnen und Demokraten verbieten – auch wenn es noch so schwerfallen mag.</p>
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